Mit der neuen EU-Passbildverordnung, die seit Juni 2006
auch in Österreich gilt, hat sich die Anforderung
an die Passbilder drastisch geändert. Der Fotograf
hat nun auch eine Gewährleistungspflicht für
EU-taugliche Passbilder.
Wenn ein Passbild als EU-tauglich hergestellt wird, hat
der Kunde bei Ablehnung am Amt Anspruch auf Mangelbeseitigung.
Bei Passbildern sind zumeist spezifische Größenvorgaben
zu beachten (EU, USA).