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Mit der neuen EU-Passbildverordnung, die seit Juni 2006 auch in Österreich gilt, hat sich die Anforderung an die Passbilder drastisch geändert. Der Fotograf hat nun auch eine Gewährleistungspflicht für EU-taugliche Passbilder.

Wenn ein Passbild als EU-tauglich hergestellt wird, hat der Kunde bei Ablehnung am Amt Anspruch auf Mangelbeseitigung. Bei Passbildern sind zumeist spezifische Größenvorgaben zu beachten (EU, USA).